SATZUNG
a) Die Kenntnis der Naturschönheiten zu vermitteln und seinen Mitgliedern Gelegenheit geben, solche kennen zu lernen.
b) Die Liebe zur Natur zu erwecken.
c) Die Verbreitung naturwissenschaftlicher Kenntnisse sowie die Verbreitung von Kenntnissen über das Volksleben und die Volkssitten.
d) Die Pflege von Heimatschutz und Naturschutz.
e) Die körperliche und geistige Stärkung der Jugend beiderlei Geschlechts durch die Pflege des Jugendwanderns.
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